Alles, was hier folgt ist ohne Gewähr, die Regelungen sind ja im Fluß und können sich schnell ändern, manche Gegebenheiten sind im Falle einer Kontrolle interpretationsfähig – darum also: alles auf eigene Gefahr 😉
Fahrräder im Strassenverkehr in Spanien
Für Fahrräder, also auch Ebikes und Pedelecs, können in Spanien und demzufolge auch auf La Palma, in einigen Punkten die Regeln ein wenig von den bekannten Vorschriften in Deutschland abweichen:
Überholen von Fahrrädern oder wie man schnell 200€ los wird:
Überholende PKW müssen einen Abstand von 1,5 Metern einhalten, sowohl neben, also auch vor und hinter dem/den Radfahrer/n. Eine durchzogene Linie darf dabei überfahren werden, wenn es gefahrlos möglich ist. Auf Straßen mit 2 oder mehr Fahrspuren in jeder Richtung muß die angrenzende Fahrspur vollständig benutzt werden. Auf einspurigen Straßen muß der seitliche Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. (6 Punkte)
Zusätzlich zu den zwei Metern Abstand zum Radfahrer muss der überholende Kraftfahrer die Geschwindigkeit in Bezug auf die Geschwindigkeitsbegrenzung der benutzen Straße um 20 Stundenkilometer verringern. Mit anderen Worten, wenn ein Auto einen Radfahrer auf einer Straße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 90 km / h überholen möchte, muss es seine Geschwindigkeit auf 70 reduzieren.
Das führt nun allerdings abseits der Bürostühle, auf denen die Verfasser solcher Regelungen sitzen, beispielsweise zu dem Problem führt, bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerorts häufig nicht mehr überholen zu können. Schauen wir also, wie sich diese Regelung in der Praxis bewährt.
Verstöße kosten in Spanien 200 € und 3 Punkte!
Vorfahrtsregeln und Ausweichregeln:
Radfahrer dürfen hintereinander, im Pulk oder paarweise nebeneinander (lest, lest, das ist anders als in D) fahren, dabei gelten die Kolonnen als EIN Fahrzeug! Die vorgeschriebene Benutzung des Seitenstreifens ist auf La Palma manchmal in Ermangelung desselben oder durch dessen Verschmutzung schwierig. Auf schmalen Strassen gehört dem Radler also vorübergehend und uneingeschränkt die gesamte Fahrbahnbreite.
Helmpflicht auf Fahrrädern in Spanien:
Der Helm ist auf Fernstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht, innerhalb derselben nur für Kinder bis 16 Jahre. Wir raten trotzdem dringend dazu.
Helmpflicht
besteht ausserhalb geschlossener Ortschaften, für Kinder unter 16 immer und überall
Nebeneinander fahren
Erlaubt, wenn Ihr den Verkehr nicht behindert. Gilt in Spanien schon lange wie nun auch in Deutschland.
Fahrtrichtungsanzeige
…durch einen gestreckten Arm oder angewinkelten Arm nach oben auf der gegenüberliegenden Seite
Es gibt da durchaus noch ein paar andere – evtl. teure „Kleinigkeiten“, die wir Euch ans Herz legen möchten, darum haben wir die Regeln in einem Flyer noch mal etwas ausführlicher und übersichtlich zusammengefasst, diesen könnt Ihr natürlich auch als Verkehrsregeln für´s Fahrrad runterladen und Euch in Ruhe angucken.
Das leidige Thema Kinder auf und hinter dem Bike. Wir kennen das aus D, dass hinter jedem dritten Fahrrad ein Kinderanhänger hinterhergezogen wird. Die Regelungen sind aber in Spanien ein wenig anders.
Grundsätzlich ist auf Strassen außerhalb geschlossener Ortschaften kein Transport von Personen in Fahrradanhängern erlaubt. Die jeweiligen Provinzen regeln, ob in den Ortschaften ein Kindertransport erlaubt ist. Was also in Barcelona erlaubt ist, gilt auf La Palma noch lange nicht. Zusammengefasst zum Thema
Kindertransport
Während bis 2023 noch ein Kindertransport im Cargobike oder im Anhänger grundsätzlich verboten war, ist nun die Gesetzeslage dahingehend angepasst worden, dass sich die Möglichkeit grundsätzlich nach der technischen Zulassung des Fahrrades richtet, also erlaubt ist, wenn der Hersteller eine entsprechende Bauartgenehmigung dokumentiert hat. Innerhalb der Städte bestimmt weiterhin die örtliche Verordnungslage den rechtlichen Rahmen.
Wer es gern genauer nachlesen möchte, mal hier klicken, ist allerdings auf Spanisch, aber dafür gibt es ja Übersetzungstools.
Für den Transport im Kindersitz auf einem geeigneten Gepäckträger:
- Kinder im Kindersitz wiegen zwischen 9 und 21 kg
- Kinder dürfen maximal 7 Jahre alt sein
- Kinder müssen einen Helm tragen
Besondere Vorschriften beim Radfahren im Dunkeln und bei verminderter Sicht – Beleuchtung
Festes Licht vorne und hinten nebst Reflektoren hinten am Fahrrad sind Pflicht, außerhalb geschlossener Ortschaften muss bei Benutzung des Lichtes zusätzlich ein reflektierende Kleidungsstück (mit Zulassung und sichbar über 150m) getragen werden. Das muss nicht zwangsläufig eine Warnweste sein. Lciht ist obligatorisch bei unsichtigem Wetter, TUNNELN und natürlich bei Nacht.
Dieses Thema ist ein -wer hätte es anders erwartet – auch ein wenig umständlich und kompliziert, deshalb haben wir den Regelungen eine eigene Seite gewidmet 🙁
Zum Nachlesen des aktuellen Standes empfiehlt sich durchaus ein Blick auf die amtliche Seite, da hilft ja auch ein Übersetzungsprogramm 😉
Wir haben die amtliche Version ohne Gewähr durch den Übersetzer gedreht, die Strafen, wie immer, drakonisch:
20 Regeln, die jeder Radfahrer kennen sollte
01 Keine Handys
Es ist strengstens verboten, während des Fahrradfahrens ein Mobiltelefon zu benutzen. Kopfhörer, die an Tonempfänger oder Abspielgeräte angeschlossen sind, sind ebenfalls verboten. Kopfhörer schränken Ihr Gehör ein und können Sie ablenken.
Benutzung eines Mobiltelefons oder Kopfhörers: 200€.
02 Warnung vor dem Bremsen
Radfahrer können vor einem plötzlichen Bremsmanöver warnen, indem sie ihren Arm abwechselnd in kurzen, schnellen Bewegungen nach oben und unten bewegen. Dies ist ein empfehlenswertes Signal, um Kollisionen zu vermeiden, aber keineswegs obligatorisch, da der Lenker in einer sehr schnellen Reaktion losgelassen werden muss.
03 Auf der Fahrradspur
Aus Sicherheitsgründen ist es in der Stadt und auf der Straße immer ratsam – aber nicht verpflichtend -, auf Radwegen zu fahren, wenn diese vorhanden sind.
04 Kein Alkohol
Ja, die Höchstgrenze für den Blutalkoholgehalt von Kraftfahrern im Allgemeinen (0,5 g/l Alkohol im Blut oder Alkohol in der Ausatemluft über 0,25 Milligramm pro Liter) gilt auch für Radfahrer. Außerdem sind sie wie andere Fahrer verpflichtet, sich einem Alkoholtest zu unterziehen, wenn ein Beamter sie dazu auffordert.
Atemalkoholtest positiv: 500-1.000€ (je nach Quote und Rückfälligkeit).
05 Ein Passagier bis zu 7 Jahren
Auf Fahrrädern darf nur ein Fahrgast bis zu 7 Jahren auf einem zusätzlichen zugelassenen Sitz befördert werden, vorausgesetzt, der Fahrer ist volljährig.
Falsches Tragen eines Kindes: 100 €.
06 Schalten Sie Ihr Licht ein
Bei Fahrten in der Nacht, in U-Bahnen oder Tunneln müssen die Radfahrer vorne und hinten beleuchtet sein, damit sie gesehen werden können.
Nichtbeachtung der Beleuchtungspflicht: 200€.
07 Vorrang für Fußgänger
Radfahrer müssen auch vor einem ordnungsgemäß gekennzeichneten Fußgängerüberweg und beim Abbiegen auf eine andere Straße Vorfahrt gewähren, wenn sich dort Fußgänger aufhalten, auch wenn es keinen Überweg gibt.
Nichtbeachtung der Vorfahrt von Fußgängern: 200 €.
08 Vorfahrtsrecht
Radfahrer haben Vorfahrt vor Kraftfahrzeugen, wenn sie auf einer Fahrradspur, einem Radweg oder einem ordnungsgemäß gekennzeichneten Seitenstreifen fahren.
Vorrang für Radfahrer
In allen anderen Situationen müssen sie die Prioritäten der anderen Verkehrsteilnehmer beachten, wie sie in den Regeln und Schildern festgelegt sind.
Missachtung der Vorfahrt an einer Kreuzung: 200 €.
09 Gruppen an Kreisverkehren
Radfahrer, die in Gruppen fahren, haben im Kreisverkehr wie an allen anderen Kreuzungen Vorrang – und zwar alle, vom ersten bis zum letzten -, wenn der erste Radfahrer bereits in die Kreuzung eingefahren ist.
10 Beginn der Fahrt
Vor dem Losfahren müssen alle Radfahrer – wie alle anderen Autofahrer auch – die Straße beobachten, in die sie einfahren wollen, und sich vergewissern, dass keine anderen Fahrzeuge in der Nähe sind oder dass sie so weit entfernt sind, dass sie gefahrlos losfahren können, und das Fahrmanöver signalisieren.
Gefährliche Zusammenlegung: 200€.
11 Signale respektieren
Ampelsignale sowie vertikale Signale (Stopp, Vorfahrt gewähren, Geschwindigkeitsbegrenzung usw.) gelten für alle Autofahrer, auch für Radfahrer.
Überfahren einer roten Ampel: 150-500€.
12 Signalisierung von Manövern
Neben dem Einfädeln in den Verkehr müssen auch andere Fahrmanöver wie Abbiegen, Richtungswechsel und Fahrspurwechsel signalisiert werden. Die Signale können entweder mit dem rechten Arm, der waagerecht in Schulterhöhe ausgestreckt wird, oder mit dem linken Arm, der angewinkelt wird, gegeben werden.
Nichtanzeige eines Fahrmanövers: 200€.
13 Helm
Schutzhelme sind nur für Kinder unter 16 Jahren vorgeschrieben. Für andere Radfahrer ist es nur empfohlen und immer ratsam.
Nichttragen eines Helms, obwohl er vorgeschrieben ist: 200 €.
14 Fußgängerüberwege, Gehen
Im Gegensatz zu dem, was viele Radfahrer denken, haben Fahrräder an Fußgängerüberwegen keinen Vorrang (nicht zu verwechseln mit Fußgängerüberwegen für Radfahrer). Um einen Fußgängerüberweg zu überqueren, müssen Sie von Ihrem Fahrrad absteigen und über den Übergang gehen.
Überqueren eines Fußgängerüberwegs, ohne vom Fahrrad abzusteigen: 200 €.
15 Nicht auf dem Bürgersteig
Es ist verboten, mit dem Fahrrad auf Gehwegen und Fußgängerzonen zu fahren, es sei denn, es handelt sich um einen Fahrradweg, der gemeinsam mit Fußgängern genutzt wird.
Radfahren auf dem Bürgersteig: bis zu 100 €.
16 Auf der rechten Seite
In der Stadt sollten Fahrräder so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand fahren und einen sicheren Abstand zum Bordstein oder zu parkenden Fahrzeugen einhalten. Und wenn sie in einer Gruppe sind, dürfen sie in Kolonnen von nicht mehr als zwei Personen fahren.
Radfahren in Gruppen in der Stadt ohne Auftrag: 100€.
17 Reflektoren
Wenn Sie Ihr Licht einschalten müssen, müssen Sie auch reflektierende Kleidung tragen, damit andere Autofahrer Sie aus 150 Metern Entfernung erkennen können.
Fahren ohne Reflektoren: 80€.
18 Helm
Auf der Straße ist ein zugelassener Schutzhelm für alle Radfahrer obligatorisch, mit drei Ausnahmen: bei langen Steigungen, aus medizinischen Gründen oder bei extremer Hitze. Es ist wichtig, sie richtig anzulegen und sie immer geschlossen zu tragen, damit sie nicht abgeworfen werden kann.Fahren ohne Helm, wenn dieser vorgeschrieben ist: 200 €.
19 Auf dem Standstreifen
Auf der Straße müssen Radfahrer den rechten Seitenstreifen, sofern vorhanden, zum Fahren benutzen. Sie dürfen es nur bei langen Abfahrten unter sicheren Bedingungen verlassen.
Befahren der Fahrbahn, wenn es möglich ist, auf dem Standstreifen zu fahren: 200 €.
20 Parallel dazu
Radfahrer dürfen in Zweierreihen auf der Straße fahren und müssen sich so weit wie möglich rechts halten. Auf schlecht einsehbaren Strecken (z. B. in Kurven) und in belebten Bereichen dürfen Radfahrer jedoch nicht parallel zueinander fahren, sondern müssen sich in einer Reihe aufstellen.
Fahren auf der Straße in Gruppen ohne Auftrag: 100€.